Schul-ABC
Zugehörige Objekte
In der Speicherschwendi werden Kinder vom Kindergarten bis zum Übertritt in die Sekundarstufe 1 in altersdurchmischten Lerngruppen unterrichtet.
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Beschreibung_Basisstufe.pdf (PDF, 71.04 kB) | Download | 0 | Beschreibung_Basisstufe.pdf |
Brückenangebote helfen Jugendlichen, eine Brücke in die Berufswelt oder in ein weiterführendes schulisches Angebot zu bauen. Der Kanton AR bietet differenzierte und bedürfnisgerechte Anschlusslösungen an die Sekundarstufe I an. Er unterstützt schulische, kombinierte, Integrations- und musisch-gestalterische Brückenangebote. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf Basis eines Aufnahmegesuchs (siehe Quicklinks) aufgenommen.
Brücke AR
Die Brücke AR ist ein kombiniertes Brückenangebot des BBZ Herisau. Berufspraktikas, Schulunterricht und ein persönliches Coaching der Lernenden bereiten diese auf eine Anschlusslösung vor. Die Voraussetzungen für einen Einstieg in die berufliche Grundbildung werden verbessert. Wir begleiten die Jugendlichen bei der Berufswahl und der Ausbildungsplatzsuche.
Broschüre Brückenangebot Kanton AR
Flyer Brückenangebot
Intensiver Deutschunterricht für neu eingetretene Kinder und Jugendliche während des Besuchs der Regelklasse / des Kindergartens: Für Lernende mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen wird ein Kleingruppen- oder Einzelunterricht von 6 – 8 Lektionen pro Woche angeboten. Ziele sind der Anschluss an die Regelklasse, die Förderung der deutschen Sprache und das Aufarbeiten von Bildungslücken. Der Besuch der Regelklasse fördert zusätzlich den Zweitspracherwerb sowie die schulische und soziale Integration. Der Intensiv-Deutschkurs wird längstens während eines Jahres besucht.
Kontakt
SchulleitungDas Elternforum Schule Speicher
- vernetzt das Elternhaus mit der Schule und deren Partnern zum Wohle der Kinder
- wirkt an Schulveranstaltungen und an Weiterbildungen der Eltern aktiv mit
- nimmt Anliegen auf und erarbeitet gemeinsam Lösungen
Leitfaden des Elternforums
Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien und umfasst 40 Schulwochen. Mindestens zehn der zwölf Ferienwochen werden für alle Schulen im Kanton einheitlich festgelegt. Das Departement Bildung kann Ausnahmen bewilligen, insbesondere für Grenzgemeinden und private Schulen.
Die Schulträger haben das Recht, ohne Anrechnung an die Feriendauer höchstens fünf Halbtage pro Jahr als unterrichtsfrei zu erklären, insbesondere für Anlässe von lokaler Bedeutung oder für tageweise Ferienverlängerungen. Diese Halbtage dürfen aber nicht zusammenhängend als zusätzliche Ferien verwendet werden.
Bei der Ferienregelung ist eine Koordination mit den Nachbarkantonen anzustreben.
Die Schule Speicher hat in einem Notfallblatt das Verhalten im Brandfall beschrieben. Zusammen mit dem Feuerwehr-Kommandanten wurden sogenannte „Sammelplätze“ pro Kindergarten bzw. Schulhaus festgelegt. Alle Lehrpersonen wurden entsprechend instruiert. Das Informationsblatt ist in jedem Kindergarten, in jedem Schulzimmer und anderen Schulräumlichkeiten ausgehängt und allen zugänglich.
In der Schule Speicher wird seit 1996 integrative Förderung angeboten. Dementsprechend ist Speicher eine Schulgemeinde in der Deutschschweiz mit langjähriger Erfahrung im Bereich des integrativen Schulmodells. Die vorliegende Konzeptversion ist eine Weiterentwicklung des ersten Konzepts von 1996 bzw. einer Überarbeitung jenes aus dem Jahr 2002. Sie basiert auf Evaluationsergebnissen, die in schulinternen Fortbildungen erarbeitet wurden, und bezieht die neuere Entwicklung der Heilpädagogik mit ein.
Grundlagen für die Ausgestaltung sind zudem das Handbuch Förderangebote an der Volksschule im Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie die kantonalen Gesetze und Verordnungen mit den entsprechenden Nachträgen.
Förderzentren
In den drei Zentren in Herisau (Hinterland), Bühler (Mittelland) und Heiden (Vorderland) finden Sie jeweils die kantonalen Angebote Schulpsychologischer Dienst, Logopädischer Dienst, Psychomotorik-Therapie sowie Heilpädagogische Früherziehung. Die Fachstelle Kindesschutz ist ebenfalls beim Schulpsychologischen Dienst angesiedelt.
Eltern und Lehrpersonen können telefonisch mit dem Förderzentren Kontakt aufnehmen oder eine schriftliche Anmeldung einreichen.
Mit den Betroffenen wird gemeinsam das weitere Vorgehen geplant. Im Vordergrund steht das Beratungsgespräch.
Je nach Frage- und Problemstellung wird eine Abklärung durchgeführt und es werden Kindergarten- und Schulbesuche gemacht. Für eine Abklärung eines Kindes braucht es das Einverständnis der Eltern.
Die Förderzentren legen Wert auf die Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und beantragtenschulische Massnahmen, Therapien oder den Besuch besonderer Schulen.
Link zu den Förderzentren
Die Schule Speicher versteht unter Hausaufgaben alle Aufgaben, die ausserhalb der Unterrichtszeit zu erledigen sind. Die Prüfungsvorbereitungen finden vorwiegend im Unterricht statt. Die Lernenden lösen die Hausaufgaben selbständig.
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Hausaufgabenpraxis_der_Schule_Speicher.pdf (PDF, 244.74 kB) | Download | 0 | Hausaufgabenpraxis_der_Schule_Speicher.pdf |
Die Förderangebote sichern zusammen mit dem Grundangebot der Regelschule die Förderung aller Lernenden mit Lernschwächen und besonderen Begabungen sowie mit unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft.
Die Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden verzichten bei der Ausgestaltung ihrer Förderangebote weitgehend auf die Führung separierender Kleinklassen. Dies ist Ausdruck einer Grundhaltung, welche die Vielfalt als Normalität betrachtet und welche nach geeigneten Strategien zur Förderung der Lernenden in der Regelklasse sucht. Das Modell der Integrativen Schulform (ISF) stellt somit die Grundlage zur Förderung der Lernenden an der Volksschule dar. (aus Handbuch Kanton)
Im Kindergarten und in der Primarschule wird in der Schule Speicher seit über 10 Jahren in der integrativen Schulform mit Schulischer Heilpädagogik unterrichtet. Die Sekundarschule arbeitet neu im integrierten Schulmodell mit Lernlandschaft. Unser Förderkonzept schliesst alle Stufen vom Kindergarten bis zur Sekundarschule ein. In der Schule Speicher versuchen wir die Kinder und Jugendlichen individuell zu fördern. Die einzelnen Stufenteams legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit.
Zentrales Element ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen der Regelklasse, den Schulischen Heilpädagogen sowie den Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache.
Klassenlehrperson vorgängig mit dem Formular „Jokerhalbtage“ zu melden.
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Jokerhalbtage.pdf (PDF, 57.18 kB) | Download | 0 | Jokerhalbtage.pdf |
Aktuell werden in Speicher sechs Kindergärten geführt:
- Schupfen
- Dorf 1
- Dorf 2
- Stoss 1
- Stoss 2
- Waldkindergarten
In Speicher besuchen rund 98 % der Kinder den ersten und zweiten Kindergarten, wovon das erste Kindergartenjahr freiwillig ist.
In der Speicherschwendi wird seit Juli 2014 erfolgreich eine Basisstufe geführt (1. Kindergarten bis 2. Klasse).
Eine Übersicht der Kindergärten und der Basisstufe finden Sie auch unter „Schuleinheiten - Kindergarten“
Die Ansteckung und Übertragung erfolgt meist durch direkte Berührung von Kopf zu Kopf, z.B. bei engem Zusammenleben und Spielen zu Hause und im Klassenzimmer, aber auch durch gemeinsamen Gebrauch von Bürsten, Kämmen oder Kopfbedeckungen. Läuse können ausserhalb des Körpers, hungernd, bis zu 1 Woche überleben. Eine Übertragung durch Tiere findet nicht statt.
Um die lästigen Kopfbewohner vollständig und definitiv loszuwerden, sind wir auf die Hilfe jeder Schülerin, jedes Schülers sowie der gesamten Familie angewiesen.
Bitte kontrollieren Sie die Haare aller Familienmitglieder!
Wenn ein Kind / Familienmitglied Läuse oder Nissen (Eier von Läusen, fest am Haar klebend, nicht zu verwechseln mit Kopfschuppen) hat, macht es Sinn, die ganze Familie gleichzeitig zu behandeln.
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Merkblatt_Kopfla776use_Febr_2023_.pdf (PDF, 367.44 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Kopfla776use_Febr_2023_.pdf |
Ab dem Jahr 2002 wurden erstmals Förderangebote und Begabungsförderung in der Schule diskutiert. Nach Besuchen von Lernwerkstätten und Weiterbildungen im Team wurde beschlossen, ein Lernatelier zur Begabungsförderung einzurichten, neben der alltäglichen Begabungsförderung im Unterricht. Im Herbst 2006 wurde das Lernatelier eingerichtet und offiziell eröffnet.
Im Lernatelier lernen alle Kinder mit ihren unterschiedlichen Begabungen entdeckend. Wir – Kinder und Lehrpersonen – entwickeln es zusammen laufend weiter und fördern so die Freude am selbsttätigen Lernen, Knobeln, Experimentieren, Forschen und Entdecken.
Die Musikschule Appenzeller Mittelland vermittelt einen qualifizierten und professionellen Musikunterricht. Er soll die Musikschülerinnen und -schüler entsprechend ihren Fähigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnissen unterstützen. Es wird eine intensive Förderung des Zusammenspiels in Gruppen angestrebt.
Allgemeiner Musik- und Instrumentalunterricht:
Der Unterricht an der Musikschule Appenzeller Mittelland umfasst praktische und theoretische Musikausbildung für Schulkinder, in der Ausbildung stehende Jugendliche (bis zum erfüllten 20. Altersjahr) und Erwachsene (Abo-Angebot, unabhängig vom Semesterbetrieb). Das Fächerangebot richtet sich nach der Nachfrage.
Der Unterricht wird nach Möglichkeit dezentral durchgeführt, sofern genügend Anmeldungen vorliegen (4 aufeinanderfolgende Lektionen à 30 Minuten) und die nötige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Unterrichtsräume werden von den Verbandsgemeinden zur Verfügung gestellt.
Die MSAM ist für die Anstellung von qualifizierten Fach-Lehrpersonen besorgt. Die Wahl erfolgt auf Antrag der Schulleitung durch die Musikschulkommission.
Zur Homepage der MSAM
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MSAM_Statuten-2013.pdf (PDF, 127.48 kB) | Download | 0 | MSAM_Statuten-2013.pdf |
Im Schulhaus Buchen werden 13 Klassen im 2-Jahres-Rhythmus von der 1. bis 6. Klasse geführt. Die 1./2. Klassen werden gemischt geführt.
Altersdurchmischte Schule Speicherschwendi
In der Speicherschwendi wird seit August 2014 eine Basisstufe geführt. Diese Lerngruppe L1 umfasst den Kindergarten (1. und 2. Kindergarten) sowie die 1. und 2. Klasse. Die Lerngruppe 1 kann je nach Entwicklungsstand und Lerntempo der Kinder in 3, 4 oder 5 Jahren durchlaufen werden.
Im Schulhaus Speicherschwendi wird seit August 2015 ebenfalls in der altersdurchmischten Schulform unterrichtet. Die Lerngruppe 2 umfasst die 3.-6. Klasse.
Eine Übersicht der Primarschulhäuser finden Sie auch unter „Schuleinheiten - Primarschule“
In der Regel wird eine Stellvertretung eingesetzt. Fällt der Unterricht aus, sind alle Eltern entsprechend frühzeitig zu informieren. Muss ein Kind betreut werden, ist die Lehrperson entsprechend zu informieren. In diesem Fall wird eine Betreuungslösung gesucht.
Primarschule
In der Regel wird eine Stellvertretung eingesetzt. Fällt der Unterricht aus, sind alle Eltern entsprechend frühzeitig zu informieren. Muss ein Kind betreut werden, ist die Lehrperson entsprechend zu informieren. Das Kind kann in der Parallelklasse betreut werden.
Sekundarschule
In der Regel wird eine Stellvertretung eingesetzt. Fällt der Unterricht aus, sind alle Eltern entsprechend frühzeitig zu informieren. Bei Schulausfällen von Klassenlehrpersonen finden die Fachlektionen statt.
Respekt zeigt sich auch in sorgfältigen Umgang mit Material und Einrichtungen.
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schulordnung_offizielles_dokument_110207.pdf (PDF, 185.42 kB) | Download | 0 | schulordnung_offizielles_dokument_110207.pdf |
Respekt zeigt sich auch in sorgfältigen Umgang mit Material und Einrichtungen.
Die Schule Speicher wurde im Januar respektive März 2014 umfassend evaluiert. Daraus stehen dem Kindergarten, der Primarschule und der Sekundarschule verschiedene Entwicklungshinweise zur Verfügung.
Das vorliegende Schulprogramm der Schule Speicher nimmt die bisherige Qualitätsarbeit auf, welche jährlich im Rechenschaftsbericht und in der Jahresplanung der Schulleitung durch die Schulkommission genehmigt worden ist. Es stellt einen längerfristigen Entwicklungsplan für die Schule Speicher dar. Es ermöglicht den Schulleitungen und den einzelnen Teams, die Qualitätsarbeit für die kommenden Schuljahre zu planen. Es schafft Verbindlichkeit für die gemeinsame Arbeit an der Qualität unserer Schule.
Vorgaben der Schulkommission
Die systematische Qualitätsarbeit der Schule Speicher wird im Qualitäts-Konzept beschrieben. Die Arbeit mit einem Schulprogramm und daraus abgeleiteten Jahresplanungen ist ein Bestandteil davon. Die Schulkommission gibt als Grundlage jeweils die strategischen Entwicklungsthemen und Bereiche vor. Das Schulprogramm wird von der Schulkommission jährlich überprüft.
Die Verfügbarkeit der Schulräume kann über das Raumreservationsystem abgefragt bzw. reserviert werden. Die Gemeindeanlagen und das Mobiliar sind im Minimum 5 Tage im Voraus zu reservieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Person:
Fabio Moser
Leiter Hausdienst
Buchenstrasse 11
9042 Speicher
E-Mail: fabio.moser@speicher.ar.ch Telefon: 071 340 07 74
Das Schulsekretariat befindet sich im Zentralschulhaus:
Schule Speicher
Schulsekretariat
Schupfen 10
9042 Speicher
Öffnungszeiten Schulsekretariat (ausserhalb Schulferien):
Montag bis Donnerstag
07.30 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag
Büro nicht besetzt
Das Schulsekretariat ist zuständig für die Durchführung aller erforderlichen Sekretariatsaufgaben und spezifischer administrativer Aufgaben für die Schulleitung und die Schulkommission.
Im Vordergrund steht dabei die gemeinsame Lösungssuche bei Herausforderungen im Erziehungs- und Schulalltag unter Berücksichtigung des Umfeldes.
Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges Angebot und ist vor Ort in den Schulhäusern präsent.
Frau Anik de Heer
Tel: 079 936 13 77
E-Mail: anik.deheer@ssa-ar.ch
Erreichbarkeit: Di -Fr
Webseite: www.ssa-ar.ch
Ob ein Schulweg zumutbar ist oder nicht, ist aufgrund der Person der Schülerin resp. des Schülers und der Art (Länge, Höhenunterschied und Beschaffenheit) sowie der Gefährlichkeit des Schulwegs zu entscheiden. Kürzere Wege können auch unzumutbar sein, wenn zur Länge des Schulwegs erschwerende Momente hinzukommen.
Aus diesem Grund sind die Eltern aufgefordert, mit ihren Kindern die gefährlichen Situationen zu besprechen und das korrekte Verhalten auf dem Schulweg abzumachen.
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regelung_schulweg_ps_230607.pdf (PDF, 311.42 kB) | Download | 0 | regelung_schulweg_ps_230607.pdf |
Bei längeren Schulwegen richtet die Gemeinde einen Beitrag an die Transportkosten aus. Anspruchsberechtigt sind Kinder vom 1. Kindergartenjahr bis zur 6. Primarklasse plus Lernende aus der Speicherschwendi, die die Sekundarschule in Speicher besuchen.
Hier finden Sie das Gesuchsformular.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Beitragsreglement.
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schulweg_beitragsreglement_240516 (PDF, 115.76 kB) | Download | 0 | schulweg_beitragsreglement_240516 |
Der Schulzahnärztliche Untersuch ist in der Schulverordnung und im Schulgesetz des Kantons geregelt.
Die durch die Schulkommission und den Gemeinderat Speicher erstellte Weisung regelt die jährliche Zahnkontrolle an der Schule Speicher seit 01.01.2007. Mit der Zahnkontrolle soll erreicht werden, dass bei allen Kindern Mängel früh erkannt werden und der Verlauf der Zahnentwicklung beobachtet und begleitet werden kann.
Die Schulkommission ist für die Organisation und die Schulleitung für die Durchführung der Schulzahnkontrolle verantwortlich.
In der Gemeinde Speicher wählt der Gemeinderat einen oder mehrere Schulzahnärztinnen oder Schulzahnärzte. Die Schule arbeitet seit 1. August 2013 mit der Zahnklinik Lars und Jonna Bengtson, Speicher zusammen.
Die Eltern können zwischen den zwei folgenden Möglichkeiten der Zahnkontrolle während der Schulzeit vom 1. Kindergarten bis zur 3. Sekundarklasse wählen:
- Unentgeltliche, jährliche Zahnkontrolle durch die Schulzahnärztin / den Schulzahnarzt
- Zahnkontrolle durch die Privatzahnärztin / den Privatzahnarzt
(keine Kostenübernahme durch die Gemeinde)
Im vierten Quartal des Schuljahres findet in der zweiten Woche nach den Frühlingsferien die alljährliche Zahnkontrolle durch die Schulzahnärztin / den Schulzahnarzt statt.
In den ersten drei Quartalen des Schuljahres wird durch eine zusätzlich gewählte Fachperson die Zahnprophylaxe durchgeführt:
Kindergarten/Unterstufe 3x jährlich
Mittelstufe 2x jährlich
Seit dem 1. Januar 1996 ist das neue Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet einen erweiterten Leistungskatalog (insbesondere sind auch unfallbedingte Zahnschäden durch die Krankenkassen gedeckt).
Es ist somit sehr wichtig, dass Ihr Kind bei Eintritt in den Kindergarten / die Schule bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert ist (wenn möglich mit dem Vermerk "ganze Schweiz").
Vorgehen bei Eintreten eines Unfalles im Schulbetrieb
Melden Sie den Unfall Ihrer Krankenkasse (bzw. privaten Unfallversicherung). Arztrechnungen gehen an diese Versicherungsträger.
Somit ist es uns möglich, die Jugendlichen noch gezielter ihren Fähigkeiten entsprechend zu fördern und sie auf die Berufswelt vorzubereiten.
Weitere Infos zur Sekundarschule finden Sie auch unter „Schuleinheiten - Sekundarschule“
oder in der Informationsbroschüre zum Übertritt an die Sekundarschule
Für den Transport nach Speicher sind die zwei Zonen 211 und 245 nötig. Zusätzliche Zonen z.B. St. Gallen oder Rehetobel können dazu gelöst werden. Diese Kosten sind von den Eltern selbst zu tragen.
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eb_Orientierung_Swisspassbestellung_SJ_23_24.pdf (PDF, 67.98 kB) | Download | 0 | eb_Orientierung_Swisspassbestellung_SJ_23_24.pdf |
Kinder sind gerne mit Kindern zusammen, sie lernen miteinander und voneinander.
Die „Schulergänzenden Tagesstrukturen Speicher“ ermöglichen dieses Zusammensein in einem sozialpädagogisch begleiteten Rahmen. Die Schulkommission und der Gemeinderat sind der Überzeugung, mit dem Angebot den heutigen gesellschaftlichen Erwartungen und Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
Das Angebot umfasst:
Mahlzeit/Mittagsbetreuung (Mo, Di, Do, Fr)
Mittwochnachmittag inkl. Mittagessen wird bei genügend Anmeldungen angeboten
Schulergänzende Betreuung 13.30 – 15 Uhr
Aufgabenstunde / Nachmittagsbetreuung 15.00 – 17.30 Uhr
Ausserdem wird das Angebot bei genügend Anmeldungen an schulfreien Tagen inkl. Mittagessen angeboten.
Anmeldebedingungen
Anmeldeformular
Tarife
Für Fragen steht Ihnen Frau Marlène Marti, Fachperson Betreuung, gerne zur Verfügung.
Tagesstrukturen Speicher
Swisscom-Gebäude
Buchenstrasse 11
9042 Speicher
Telefon 071 / 340 05 03
Mobile 079 / 674 97 35
Förderzentren
In den drei Zentren in Herisau (Hinterland), Bühler (Mittelland) und Heiden (Vorderland) finden Sie jeweils die kantonalen Angebote:
- Schulpsychologischer Dienst
- Logopädischer Dienst
- Psychomotorik-Therapie
- Heilpädagogische Früherziehung
Die Fachstelle Kindesschutz ist ebenfalls beim Schulpsychologischen Dienst angesiedelt.
Link zu den Förderzentren
Eingereichte Urlaubsgesuche werden in Absprache mit der Lehrperson und mit Einbezug der Jokerhalbtage bewilligt. Die Teilnahme an Kaderkursen (Sport, Musik, ..) wird nur mit einem schriftlichen Gesuch der Kursleitung bewilligt.
Das Formular "Urlaubsgesuch Schüler/in" finden Sie hier.
In den Kindergärten werden den Kindern die ersten Verhaltensregeln als Fussgänger vermittelt. Zudem werden die Kinder über Gefahren im Umgang mit Fremden (nie ins Auto eines Fremden steigen!) informiert.
Anlässlich dieser Ausbildung wird ein erster, wichtiger Kontakt zur Polizei geschaffen. Im praktischen Teil lernen die Kinder das selbständige Überqueren der Strasse und lernen Grundbegriffe wie warte - luege - lose - laufe.
Die Verkehrsschulung der Schülerinnen und Schüler bis zur
6. Primarklasse gehört zu den Aufgaben des Instruktionsdienstes der Verkehrspolizei. Damit befassen sich speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten.
Die Verkehrsinstruktion hat zum Ziel, die Kinder und Jugendlichen auf die Gefahren im Strassenverkehr zu sensibilisieren und aufzuzeigen, wie Gefahrensituationen zu verhindern oder zu bewältigen sind.
Laut Lehrplan des Departementes Bildung und Kultur, dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz sowie dem Dienstreglement der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden unterstützen sich Eltern, Lehrerschaft und die Polizei gegenseitig in der Aufgabe der Verkehrsinstruktion der Schülerinnen und Schüler.
Zur Verkehrinstruktion
3. Sekundarklassen
Unser Wahlpflichtfachangebot bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, das Kompetenzprofil für den Berufswahlwunsch auszubauen. Mit dem neuen Angebot „Individuell für dich!“ ermöglichen wir den Jugendlichen, gezielt Zusatzqualifikationen zu erlangen, aber auch Neigungen zu vertiefen.
Wir werden nicht mehr wie in den vergangenen Jahren Deutsch und Mathematik als Wahlpflichtfach anbieten, sondern diese in den Pflichtbereich integrieren. Die Stundendotation Deutsch wird von 3 auf 4 Lektionen erhöht und in Kleingruppen angeboten, so dass eine individuelle Förderung möglich ist. Deutsch in Schrift und Sprache ist und bleibt eine wichtige Kompetenz in der Berufswelt, welcher wir mit dieser Umlagerung Rechnung tragen. Mathematik werden wir weiterhin in 3 Niveaus führen und so mit kleinen Gruppen eine individuelle Förderung gewährleisten.
Insgesamt muss ein/e Schüler/in im 9. Schuljahr durchschnittlich
8 - 11 Jahreslektionen des Wahlpflichtfachangebotes besuchen. Die Wahl der Kurse hängt vom Berufswunsch ab und wird zusammen mit den Eltern aufgrund des Beurteilungsgespräches festgelegt.
Seit dem Schuljahr 2018/2019 besteht für die Kinder im Kindergartenalter die Möglichkeit, freiwillig den Waldkindergarten zu besuchen.
Hier finden sie die Informationsbroschüre zum Waldkindergarten
Schauen Sie sich auch einen kurzen Film an, in dem die Waldkindergärtnerinnen die Philosophie des Waldkindergartens erläutern.
Die Abmeldung kann schriftlich mit beiliegendem Formular oder aber auch telefonisch an das Schulsekretariat erfolgen.
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Austrittsformular_Eltern.pdf (PDF, 64.87 kB) | Download | 0 | Austrittsformular_Eltern.pdf |
Kindergarten / Unterstufe: 3x jährlich
Mittelstufe: 2x jährlich
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Informationen_Zecken.pdf (PDF, 567.78 kB) | Download | 0 | Informationen_Zecken.pdf |
Ab der 4. Klasse werden die Leistungen zusätzlich mit Noten beurteilt.
Das Departement Bildung regelt die Art der Beurteilung; diese bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat.
Die Zeugnisnoten stellen die Gesamtleistung eines Kindes in einem Fach- oder Fachbereich dar. Sie ergeben sich aus den gezeigten Leistungen der Lernenden, welche an den Zielen der Lehrpläne gemessen werden. Eine Note beinhaltet nebst den Bewertungen der schriftlichen Prüfungen auch weitere mündlich oder schriftlich erbrachte Leistungen.
Die Lernziele im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten werden auf einer 4-stufigen Skala eingeschätzt:
- Lernziele kaum erfüllt
- Lernziele teilweise erfüllt
- Lernziele mehrheitlich erfüllt
- Lernziele vollumfänglich erfüllt
Die Lehrpersonen haben die Möglichkeit, die Beurteilung durch einen Kommentar zu ergänzen.
Die Zwischenzeugnisse des ersten Semesters werden den Erziehungsberechtigten im Rahmen des Beurteilungsgespräches gemäss Art. 2 Abs. 2 der Weisungen zur Art der Beurteilung erläutert und ausgehändigt.
Die Beurteilungsgespräche mit der Abgabe der Zwischenzeugnisse sind frühestens ab Mitte Januar bis spätestens Ende des 3. Quartals durchzuführen.
Zeugnisabgabe 2. Semester -> Letzter Schultag